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BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Möglichkeit auf Ausnahmeerteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- NVwZ 1997, 990
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
Der Umstand, daß das Bundesverfassungsgericht wie die allgemein zuständigen Gerichte oft außerstande ist, in kurzer Zeit eine Entscheidung zu schwierigen Fragen zu treffen, darf nicht dazu führen, daß die Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird (vgl. BVerfGE 74, 163 [172 f.]; 76, 1 [38 f.]; 81, 138 [141]). - BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91
Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch …
Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
Der Kernbereich der Eigentumsgarantie darf dabei nicht ausgehöhlt werden (vgl. BVerfGE 91, 294 [308]). - BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
Demgegenüber zielt die Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinn auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Eigentumspositionen im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben (vgl. BVerfGE 72, 66 [76]; 79, 174 [191 f.]).
- BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79
Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag …
Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
Demgegenüber zielt die Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinn auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Eigentumspositionen im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben (vgl. BVerfGE 72, 66 [76]; 79, 174 [191 f.]). - BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
Altersruhegeld
Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
Der Umstand, daß das Bundesverfassungsgericht wie die allgemein zuständigen Gerichte oft außerstande ist, in kurzer Zeit eine Entscheidung zu schwierigen Fragen zu treffen, darf nicht dazu führen, daß die Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird (vgl. BVerfGE 74, 163 [172 f.]; 76, 1 [38 f.]; 81, 138 [141]). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
Der Beschwerdeführer kann aber in dieser Hinsicht nicht besser gestellt werden, weil er gar kein Verwaltungs- und gegebenenfalls anschließendes Gerichtsverfahren über die Voraussetzungen und die Reichweite des § 17 Abs. 1 eingeleitet hat (vgl. BVerfGE 22, 287 [291]; 33, 247 [258]; 70, 180 [186]). - BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
Der Umstand, daß das Bundesverfassungsgericht wie die allgemein zuständigen Gerichte oft außerstande ist, in kurzer Zeit eine Entscheidung zu schwierigen Fragen zu treffen, darf nicht dazu führen, daß die Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird (vgl. BVerfGE 74, 163 [172 f.]; 76, 1 [38 f.]; 81, 138 [141]). - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
Der Beschwerdeführer kann aber in dieser Hinsicht nicht besser gestellt werden, weil er gar kein Verwaltungs- und gegebenenfalls anschließendes Gerichtsverfahren über die Voraussetzungen und die Reichweite des § 17 Abs. 1 eingeleitet hat (vgl. BVerfGE 22, 287 [291]; 33, 247 [258]; 70, 180 [186]). - BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
Betheldiener
Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
Der Beschwerdeführer kann aber in dieser Hinsicht nicht besser gestellt werden, weil er gar kein Verwaltungs- und gegebenenfalls anschließendes Gerichtsverfahren über die Voraussetzungen und die Reichweite des § 17 Abs. 1 eingeleitet hat (vgl. BVerfGE 22, 287 [291]; 33, 247 [258]; 70, 180 [186]).