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   BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91   

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BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91 (https://dejure.org/1997,7030)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91 (https://dejure.org/1997,7030)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 1997 - 1 BvR 1337/91 (https://dejure.org/1997,7030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Möglichkeit auf Ausnahmeerteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 990
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
    Der Umstand, daß das Bundesverfassungsgericht wie die allgemein zuständigen Gerichte oft außerstande ist, in kurzer Zeit eine Entscheidung zu schwierigen Fragen zu treffen, darf nicht dazu führen, daß die Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird (vgl. BVerfGE 74, 163 [172 f.]; 76, 1 [38 f.]; 81, 138 [141]).
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
    Der Kernbereich der Eigentumsgarantie darf dabei nicht ausgehöhlt werden (vgl. BVerfGE 91, 294 [308]).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
    Demgegenüber zielt die Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinn auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Eigentumspositionen im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben (vgl. BVerfGE 72, 66 [76]; 79, 174 [191 f.]).
  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
    Demgegenüber zielt die Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinn auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Eigentumspositionen im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben (vgl. BVerfGE 72, 66 [76]; 79, 174 [191 f.]).
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
    Der Umstand, daß das Bundesverfassungsgericht wie die allgemein zuständigen Gerichte oft außerstande ist, in kurzer Zeit eine Entscheidung zu schwierigen Fragen zu treffen, darf nicht dazu führen, daß die Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird (vgl. BVerfGE 74, 163 [172 f.]; 76, 1 [38 f.]; 81, 138 [141]).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
    Der Beschwerdeführer kann aber in dieser Hinsicht nicht besser gestellt werden, weil er gar kein Verwaltungs- und gegebenenfalls anschließendes Gerichtsverfahren über die Voraussetzungen und die Reichweite des § 17 Abs. 1 eingeleitet hat (vgl. BVerfGE 22, 287 [291]; 33, 247 [258]; 70, 180 [186]).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
    Der Umstand, daß das Bundesverfassungsgericht wie die allgemein zuständigen Gerichte oft außerstande ist, in kurzer Zeit eine Entscheidung zu schwierigen Fragen zu treffen, darf nicht dazu führen, daß die Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird (vgl. BVerfGE 74, 163 [172 f.]; 76, 1 [38 f.]; 81, 138 [141]).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
    Der Beschwerdeführer kann aber in dieser Hinsicht nicht besser gestellt werden, weil er gar kein Verwaltungs- und gegebenenfalls anschließendes Gerichtsverfahren über die Voraussetzungen und die Reichweite des § 17 Abs. 1 eingeleitet hat (vgl. BVerfGE 22, 287 [291]; 33, 247 [258]; 70, 180 [186]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1997 - 1 BvR 1337/91
    Der Beschwerdeführer kann aber in dieser Hinsicht nicht besser gestellt werden, weil er gar kein Verwaltungs- und gegebenenfalls anschließendes Gerichtsverfahren über die Voraussetzungen und die Reichweite des § 17 Abs. 1 eingeleitet hat (vgl. BVerfGE 22, 287 [291]; 33, 247 [258]; 70, 180 [186]).
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